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Bundesverteidigungsministerium lehnt Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg ab

Friedensaktivist erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln

Ein Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung erhoben. Dabei geht es um ein Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen, das von dem Ministerium abgelehnt worden ist.

Im Frühjahr hatte der Friedensaktivist Hermann Theisen das Verbindungskommando der Luftwaffe in Ramstein-Miesenbach, das Luftwaffentruppenkommando in Köln-Wahn, das Kommando Luftwaffe in Berlin sowie das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn und Berlin angeschrieben und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche konkreten Erkenntnisse hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) über die Hintergründe und die Funktion der US Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen?
  2. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) in diesem Zusammenhang seinen Einfuss geltend gemacht und gegenüber der US-Army die Einhaltung der in Deutschland geltenden Straf- und Verfassungsnormen eingefordert?
  3. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) die deutschen Strafverfolgungsbehörden über die in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Rechtsverstöße informiert?

Das Bundesverteidigungsministerium hat daraufhin sämtliche Anfragen an sich gezogen und einen Informationsanspruch mit der Begründung abgelehnt, dass dort „in der Gesamtschau faktisch keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen“ vorlägen. Theisen sieht sich deshalb in seinen Rechten aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Landestransparenzgesetz sowie aus seinen Grundrechten aus Art. 5 GG u. Art. 20 GG verletzt, weshalb er Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben hat. Damit will er erreichen, dass das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe der von ihm erbetenen Informationen verpflichtet wird. Der Friedensaktivist ist „erstaunt darüber, dass das Bundesverteidigungsministerium derart rigoros sämtliche Auskünfte zur Causa Ramstein verweigert, denn extralegale Tötungen, die über die in Ramstein stationierte Relaisstation mitgesteuert werden, sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage. So etwas rüttelt an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation, weshalb die Zivilgesellschaft einen Anspruch auf Zugang zu solchen Hintergrundinformationen hat“, so Theisen.

Hirschberg an der Bergstraße, 11.11.2021